Caprau

Zu den Ortsnamen
Der Name Caprau ist eine Zusammensetzung aus dem Romanischen ‚casa‘ (Haus) und ‚prau‘ (Wiese).

Brulf stammt vom Namen Berulf ab und gilt als patronimischer Name. Schorta (Rätisches Namenbuch) verweist auf einen Namen in der Lombardei. Die Quelle scheint aber falsch zu sein, das das genannte Buch an besagter Stelle einen solchen Namen nicht erwähnt.

Im „Allgemeinen, Helvetischen, Eydgenössischen oder Schweizerischen Lexikon“ von 1750 steht: „Eine Nachbarschaft in dem Hof Disentis und selbigem Hochgericht in dem Oberen Grauen Bund, allda ein Schloss gestanden.“
 
 

1975 am 9. April zerstörte eine Lawine mehrere Häuser des Dorfes Caprau. Die Lawine bedeutete das aus des Dorfes, die Bewohner zogen nach Cavardiras oder Disentis Dorf, bzw. wurden 1976 dazu gezwungen. Der Kanton Graubünden verhängte ein Wohnverbot während den Wintermonaten, im Sommer kamen Touristen und belebten die verlassenen Wohnungen.

Heute ist, wenn auch spärlich, Caprau wieder fast das ganze Jahr besiedelt. Über dem Dorf sind Bäume gewachsen. Allerdings ist eine ganzjährige Besiedlung noch immer nicht zugelassen. Somit hat die Gemeinde auch keine Verpflichtungen bez. Wasserversorgung, Strom und Abwasser. Wie viele ehemalige Weiler der Gemeinde wurde Caprau zu einem verlassenen Weiler.

Interessant ist vor allem die Geschichte des ehemaligen Dorfes Brulf, welches in der Nähe von Caprau stand. Einst der grösste und reichste Weiler der Gemeinde, wurde er am 29. Juni 1689 durch einen Bergsturtz völlig begraben. 22 Personen kamen ums Leben. Den Ausriss der Steinmassen sieht man noch heute. Wir nennen es die Bova gronda – die grosse Rüfe.

Hier ergibt sich die Gelegenheit, einen Text von Gerh. Phil. Heinr. Normann aus der „Geographisch statistische Darstellung des Schweizerlandes“ Teil 3, erschienen 1797 in Hamburg wiederzugeben. Zwei Jahre, bevor die Franzosen Teile des Dorfes Disentis zerstören, kann man auf Seite 2531f. lesen:

… Das Hochgericht Disentis (im Theil ob dem Walde) ist ganz Romanisch und katholisch, hat ein eigenes Banner, grenzt im W. an Urseren und Bollenz, im N. an Uri und Glaris. Der Abt von Disentis hat Sitz und Stimme im kleinen Rath und in der Landsgemeine. Die letzte wählt ihren Landammann und grossen Rath von 40 zum Zivilgericht, einen kleinen Rath von 15 aber zum Kriminalgericht. Die Bussen gehören der Gemeine, welche von dem Abt 1737 auch die Kornzehnten an sich kaufte. – Von ihrer hohen Lage ist diese Gegend sehr kalt und rauh, obwohl die hohen Berge auf beyden Seiten die Hitze sehr sammeln. Die Wege sind schlecht, und die Einwohner nicht wohlhabend. Man baut etwas Roggen, Einkorn, Gerste, Flachs, Hanf und viele Kartoffeln; das Korn reift aber selten völlig auf dem Felde, sondern gewöhnlich erst in den sogenannten Kornleitern; die auch zum Trocknen und Aufbewahren dienen. Auf den guten Weiden wird viel, meist sehr gutes Rindvieh gehalten. – Das Hochgericht wird in 4 sogenannte Höfe geteilt: – a) der Hof Disentis enthält: Disentis, Dissertinum, Disertina, Marktpl. am vorderen Rhein, mit zerstreuten Häusern, hat 2 Jahrmärkte, ist der Versammlungsort des Hochgerichts. Nahe den fällt der mittlere, vom Medelserthal herabfliessende Rhein in den vorderen. Die Benedikt. Abtey Disentis, oberhalb des Fleckens, mit vortrefflichen Aussichten, soll schon im 7ten Jahrh., von Columban, einem Gefährten des h. Gallus, gestiftet seyn. K. Mar. II [gemeint ist wohl Kaiser Maximilian II, was aber falsch ist. Stimmt das Datum müsste es Kaiser Rudolf II gewesen sein] erhob den Abt 1579 in den Reichsfürstenstand. Zu den Privilegien des Stifts gehört auch das Münzrecht, doch wird jetzt selten Gebrauch davon gemacht. Das wichtige Archiv enthält merkwürdige sehr alte urkunden. Verschwendung und Nachlässigkeit mancher Aebte sowohl, wie fremde Gewalt brachte das Stift nach und nach um viele Güter und Einkünfte, daher jetzt diese geringe sind. Den Kornzehnten im Hochgericht musste es gezwungen 1737 den Gemeinden für 32,000 Gl. verkaufen; andere Rechte und Einkünfte hatten diese schon vorher, zum Theiß für willkürlich festgesetzte Preise an sich gezogen. Der Abt wird jetzt von den zahlreichen Konventualen allein durch das Loos erwählt. Er besucht die Bundestage des Oberbundes zu Truns gewöhnlich selbst, hat bey allen Geschäften die erste Stimme, schlägt alle 3 Jahre zur Wahl des Landrichters oder Bundeshaupts 3 Personen vor (s. obern § 12.), und hat vielen Einfluss, aber keinen Sitz auf den allgem. Bundestages. – St. Johann und Raveras, Disla, Cavardiras, Seignias und Peisel, Monper de Tavetsch udn Monper de Mädels mit dem Dorf War, und 2 zerstörten Schlössern Brulf und Rigid, sind 5 Nachbarschaften dieses Hofes. – ….

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