Wir, Peter (Peter von Pontaningen), von Gottes Gnaden Abt, sowie der Konvent und das Kapitel des Klosters Disentis im Bistum Chur, erklären mit dieser Urkunde: Wir verleihen den Leuten des Tales Medel, insbesondere allen, die dazu berechtigt sind, und ihren Erben und Nachkommen unsere Alp Bitzolas, heute Pazzola genannt. Die Verleihung umfasst die gesamte Alp mit allen Rechten, die nach altem Brauch zu ihr gehören.
Dafür müssen die Berechtigten jedes Jahr am Martinstag, dem 11. November, oder innerhalb von ungefähr acht Tagen danach beim Klosterhof in Disentis einen Zins im Wert von vier Schilling Käse abliefern. Dem Abt und seinen Nachfolgern dürfen dabei keine Kosten entstehen.
Bleibt die Zahlung aus, dürfen der Abt und seine Nachfolger einen oder zwei der berechtigten Talleute beziehungsweise ihrer Erben pfänden. In diesem Fall wird der ausstehende Zins doppelt eingefordert. Mit dem Pfand darf nach dem Recht und Brauch des Klosters verfahren werden.
Entsteht den gepfändeten Personen dadurch ein Schaden, müssen die übrigen Alprechtsbesitzer ihnen helfen und sie unverzüglich für den Schaden entschädigen. Ein Weibel aus Medel soll den als Zins geschuldeten Käse entgegennehmen und wiegen; anschliessend haben die Talleute ihn wie vereinbart abzuliefern.
Sollte sich später in Verzeichnissen, Rodeln oder anderen Aufzeichnungen eine weitere Abgabe von dieser Alp finden – gleichgültig, wie gross oder klein sie ist –, gilt sie nicht. Ein solcher Eintrag soll gestrichen werden. Von der Alp darf künftig nur der Zins im Wert von vier Schilling Käse verlangt werden.
Der Abt, das Kapitel und ihre Nachfolger verpflichten sich, die Rechte der Talleute von Medel und ihrer Erben an der Alp nötigenfalls vor geistlichen und weltlichen Gerichten zu verteidigen. Die Berechtigten sollen die Alp ungestört und ohne Ansprüche Dritter nutzen können.
Zur Bestätigung liessen der Abt sein Siegel und der Konvent das Siegel des Kapitels an die Urkunde hängen. Sie wurde am 1. Mai 1404 in Disentis ausgestellt.